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SOS-Kinderdorf als Vermieter

Eine wichtige Verantwortung: wie SOS-Kinderdorf mit vererbten Immobilien umgeht

Auch mit einem Nachlass oder einer Schenkung kann man die Arbeit von SOS-Kinderdorf unterstützen – ob mit finanziellen Beträgen oder mit Sachwerten, wie zum Beispiel Immobilien. Dabei ist es SOS-Kinderdorf ein sehr großes Anliegen, Ihre Wünsche mit Umsicht und Sorgfalt zu erfüllen. 
In der Vergangenheit haben großzügige Unterstützer  SOS-Kinderdorf Immobilien vererbt oder geschenkt. Diese werden direkt oder indirekt für die pädagogische Arbeit genutzt, indem sie entweder für Angebote der Kinder- und Jugendhilfe verwendet werden oder ihre Erträge zur Finanzierung dieser Arbeit eingesetzt werden. Der SOS-Kinderdorfverein kauft selbst keine Immobilien zur wirtschaftlichen Verwertung an.  Nur die Großzügigkeit von Gebern und Erblassern eröffnet dem Verein überhaupt die Möglichkeit, Immobilien zur Mittelgenerierung für satzungsgemäße Vereinszwecke zu nutzen.

Verantwortung
Im Umgang mit den geerbten oder geschenkten Gebäuden steht SOS-Kinderdorf in einer mehrfachen Verantwortung: gegenüber dem Erblasser bzw. Schenker und seinen Wünschen, gegenüber den Verpflichtungen aus der Satzung und auch gegenüber den Mietern. Dabei muss die Nutzung einer Immobilie immer dem Vereinszweck entsprechen: Das bedeutet, dass die Erträge der Immobilien für die Finanzierung des satzungsgemäßen Vereinszwecks, die Kinder- und Jugendhilfe, genutzt werden müssen. Dieses satzungsgemäße Verhalten wird jährlich durch unabhängige Wirtschaftsprüfer, das Deutsche Sozialinstitut für soziale Fragen (DZI) sowie die Mitgliederversammlung des SOS-Kinderdorf e.V. überprüft.

Grundsätze im Umgang mit übertragenen Immobilien
Im Umgang mit übertragenen Immobilien und der damit einhergehenden Verantwortung gegenüber den Gebern, den betreuten Kindern und Jugendlichen sowie den Mietern leiten den SOS-Kinderdorfverein seine maßgeblichen Werte und Grundsätze. Um die Immobilien unabhängig zu bewerten, wird in der Regel ein Sachverständigengutachten eingeholt. SOS-Kinderdorf sorgt für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und einen guten baulichen Zustand der Gebäude, die der Verein langfristig im Bestand halten möchte. Wenn SOS-Kinderdorf eine Immobilie durch Schenkung oder Erbfall erhält, informiert der Verein die Mieter so schnell wie möglich über den Eigentümerwechsel. Bestehende Mietverhältnisse werden respektiert. Notwendige Sanierungsmaßnahmen werden mit den Mietern besprochen und einvernehmliche Vereinbarungen für die Dauer der Bauzeit getroffen. Vereinbarungen mit den Mietern werden schriftlich getroffen und verlässlich eingehalten.
Insbesondere die Prinzipien Transparenz, Respekt, Diskretion, Sorgfalt und Verlässlichkeit, Qualität sowie Nachhaltigkeit sind für den Umgang mit Immobilien maßgeblich.

Oft gestellte Fragen

Wenn Sie sich entscheiden, SOS Ihre Immobilie zu überlassen, so wird in den Gremien des SOS-Kinderdorf e.V. entschieden, ob sie sich für die Nutzung durch eine SOS-Kinderdorf-Einrichtung eignet oder ob sie veräußert werden soll, um durch den Erlös die satzungsgemäße Arbeit von SOS-Kinderdorf mitzufinanzieren. In einigen wenigen Fällen entschließt sich der Verein dazu, vererbte Gebäude im Vereinsvermögen zu belassen und in sie zu investieren. In diesem Fall werden die Objekte langfristig erhalten und so bewirtschaftet, dass ihre Erträge die satzungsgemäßen Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe mitfinanzieren.
Geerbte oder geschenkte Immobilien, die für die Kinder- und Jugendhilfe genutzt werden können, verbleiben im Eigentum des Vereins. Hierbei ist zu beachten, dass nicht jedes Gebäude für die Zwecke der Kinder- und Jugendhilfe geeignet ist, da der Gesetzgeber strenge Anforderungen an Gebäude stellt, die hierfür genutzt werden sollen. Immobilien, für die es keine besonderen Auflagen des Erblassers gibt oder die nicht durch SOS-Einrichtungen genutzt werden können, werden in der Regel verkauft, um durch den Erlös die satzungsgemäße Arbeit von SOS-Kinderdorf e.V. mitzufinanzieren. Immobilien, die der Erblasser mit besonderen Auflagen versehen hat oder deren Verkauf aus anderen Gründen nicht sinnvoll ist, werden in das Anlagevermögen des Vereins übernommen. Dies ist bei geschätzt weniger als fünf Prozent der geerbten oder geschenkten Häuser der Fall.  Die Erträge der Vermietung dieser Immobilien werden für die Arbeit des Vereins verwendet. Denn die Nutzung einer Immobilie muss immer der Vereinssatzung entsprechen und damit der Kinder- und Jugendhilfe zu Gute kommen. In der Satzung des SOS-Kinderdorf e.V. ist geregelt, dass dieser Spenden für „die Förderung, Verbreitung und praktische Verwirklichung des Kinderdorfgedankens durch ein Sozialwerk, das der Betreuung von schutzbedürftigen Kindern und Jugendlichen in familienähnlicher Gemeinschaft dient“, einzusetzen hat.
Wird die Immobilie vermietet, achtet der SOS-Kinderdorfverein auf einen guten baulichen Zustand des Gebäudes und darauf, dass die Mietpreise nicht über dem ortsüblichen Preis liegen. Dabei werden bestehende Mietverhältnisse respektiert. Um dem Vereinszweck gerecht zu werden, werden bei einem Mieterwechsel ortsübliche Mieten angestrebt. Wohnungen werden dabei bevorzugt an Familien mit Kindern vermietet.

Ihre Ansprechpartner

Wir beraten Sie gerne in allen Fragen rund um die Nachlass- und Vermögensübertragung.

Matthias Bolsinger & Team

Renatastraße 77
80639 München

Telefon:

089 12606-300
Schicken Sie Ihre Anfrage an: testament@sos-kinderdorf.de oder nutzen Sie das Kontaktformular.