SOS-Kinderdorf kritisiert bayerisches Gesetzesvorhaben

München, 29. November 2017

Heute soll im bayerischen Landtag über das „Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze und des Aufnahmegesetzes“ entschieden werden. Es ist zu befürchten, dass nach dieser Entscheidung die bedarfsgerechte Unterstützung für junge Volljährige erschwert und die standardisierte Niedrigbetreuung von jungen Geflüchteten ermöglicht werde. „Diese Gesetzeseinführung muss gestoppt werden“, fordert Dr. Birgit Lambertz, stellvertretende Vorstandsvorsitzende von SOS-Kinderdorf e.V. „Mit dem 18. Lebensjahr darf die Möglichkeit der bedarfsgerechten Unterstützung für junge Menschen nicht einfach aufhören: Wenn junge Menschen unzureichend begleitet werden und keine Beschäftigung haben, geraten sie leicht ins Abseits. Gerade wenn die Zukunft unklar ist, brauchen junge Menschen Stabilität und Entwicklungsmöglichkeiten, um später positiv etwas zur Gesellschaft beitragen zu können – sei es hier in Deutschland oder in ihrem Herkunftsland.“ Weiterhin betont Lambertz, dass eine Standardabsetzung in der Unterbringung und der Unterstützung von jungen Flüchtlingen klar gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstößt: „Hier besteht die Gefahr einer Zwei-Klassen-Jugendhilfe, mit der niemandem geholfen ist.“
"Auch junge Volljährige brauchen noch Unterstützung"

SOS-Kinderdorf weiß durch seine Arbeit, dass sich der Übergang ins Erwachsenenleben über einen längeren Zeitraum erstreckt. Regelungen im Kinder- und Jugendhilfegesetz und nach Paragraph 41 des SGB VIII geben Kommunen die Möglichkeit, Hilfen bis zum 21. Lebensjahr und in bestimmten Fällen auch darüber hinaus zu bewilligen. „Junge Volljährige brauchen die Möglichkeit, sich Unterstützung für ihre Schritte in die Selbstständigkeit holen zu können“, erklärt Lambertz. „Junge Erwachsene werden heutzutage noch lange von ihren Familien unterstützt. Manche jungen Volljährigen haben diese Chancen nicht, daher muss die Jugendhilfe ihnen individuell zur Seite stehen.“ Sonst besteht die Gefahr, dass erzielte Erfolge gefährdet würden. Ob für junge Volljährige in betrieblicher oder schulischer Ausbildung eine minderintensive Maßnahme wie das Jugendwohnen eine bedarfsgerechte Hilfe darstellt, muss immer im Einzelfall entschieden werden. Das darf jedoch auf keinen Fall als Standard gesetzt werden.
Ebenso gilt dieses für die Gruppe der jungen unbegleiteten Flüchtlinge. „In der Regel sind es junge Menschen, die fast immer nach einer schweren Zeit versuchen, Fuß zu fassen“, sagt Lambertz. „Es ist sowohl für die jungen Menschen als auch für die Gesellschaft erforderlich, dass sie die richtige Unterstützung erhalten, um eigenverantwortliche und gemeinschaftsfähige Erwachsene werden zu können.“ Daher fordert SOS-Kinderdorf, dass es keine Sonderregelungen oder spezielle Leistungsformen für diese Gruppe geben darf. Es ist dringend geraten, an bedarfsgerechten Hilfen auch für unbegleitete Flüchtlinge festzuhalten.


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