Kinderrechte gehören auch ins Grundgesetz!

08. November 2018


Nach erfolgreichem Votum in Hessen fordert SOS-Kinderdorf: Kinderrechte gehören auch ins Grundgesetz!

Nach der Volksabstimmung am 28. Oktober werden Kinderrechte in einem neuen Absatz in der Hessischen Landesverfassung verankert. SOS-Kinderdorf begrüßt diesen Schritt und fordert Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat ausdrücklich auf, mit einer Änderung des Grundgesetzes auf Bundesebene nachzuziehen.
Mit der Entscheidung von fast 90 Prozent bei der Volksabstimmung in Hessen sind Kinderrechte damit in 15 von 16 Landesverfassungen verankert. Seit über 25 Jahren ist zwar die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland in Kraft, bisher fehlte es jedoch an politischer Einigkeit, diesen Kinderrechten Verfassungsrang zu gewähren. Laut Koalitionsvertrag soll sich dies in der aktuellen Legislaturperiode ändern. Kindergrundrechte stärken Kinder und Eltern gleichermaßen, denn sie verpflichten Politik und Verwaltung, bei allen Entscheidungen, von denen Kinder und Jugendliche betroffen sind, genau zu prüfen, ob deren Rechte gewahrt sind. Dies ist dringend nötig, denn auch in Deutschland werden die spezifischen Belange von Kindern nicht durchgängig beachtet. Immer noch gibt es Kinder, deren Entwicklung durch Armut, Gewalt und mangelnden Bildungschancen beeinträchtigt wird.
„Wir begrüßen das eindeutige Votum in Hessen und sehen es als ein Signal an die Bundesregierung, endlich zu handeln. Alle Kinder haben eigene Rechte. Aufgabe des Staates ist es, jedes Kind zu schützen und die Entwicklung der Kinder angemessen zu fördern“, betont Dr. Birgit Lambertz, stellvertretende Vorstandsvorsitzende von SOS-Kinderdorf e.V. Durch vielfältige Beteiligungskonzepte unterstützt SOS-Kinderdorf junge Menschen dabei, sich mit ihren Rechten auseinander zu setzen und diese verantwortungsbewusst wahrzunehmen. Die langjährige Erfahrung zeigt: Kinder sind Experten in eigener Sache.

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