Kinderrechte ins Grundgesetz

18. November 2019

SOS-Kinderdorf begrüßt Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe

München, 30. Oktober 2019 SOS-Kinderdorf betrachtet die Vorlage des Abschlussberichts der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kinderrechte ins Grundgesetz“ als wichtigen Meilenstein. Der Verein setzt sich seit langem für die Verwirklichung von Kinderrechten in der Praxis und deren Verankerung im Grundgesetz ein.
SOS-Kinderdorf fordert, dass nun zügig ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt wird, auch als ein wichtiges Signal zum diesjährigen 30. Jubiläum der UN-Kinderrechtskonvention. Als zentrale Punkte sollten in der Formulierung neben Schutz- und Förderrechten die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls sowie Beteiligungsrechte enthalten sein. Aus seiner pädagogischen Praxiserfahrung weiß der Kinderdorfverein, dass Beteiligung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen essenzielle Faktoren sind, um sie angemessen schützen und fördern zu können.
So betont Luise Pfütze, Leiterin der SOS-Stabsstelle Advocacy: “Es wäre fatal, die in der Arbeitsgruppe offensichtlich besonders strittig behandelten Beteiligungsrechte außen vor zu lassen. Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte sowie der Kindeswohlvorrang sind untrennbar miteinander verbundene Dimensionen der UN-Kinderrechtskonvention, die sich in einer Formulierung wiederfinden müssen. Daran werden wir einen entsprechenden Vorschlag für eine Grundgesetzänderung messen. Es ist wichtig, dass die Zivilgesellschaft an dem weiteren Gesetzgebungsprozess beteiligt wird, um ihre Expertise einzubringen.”
Nicht zuletzt der vergangene Woche veröffentlichte Ergänzende Bericht an die Vereinten Nationen zur Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland durch die “National Coalition Deutschland”, einem Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, hat gezeigt, dass Kinderrechte in Deutschland an vielen Stellen immer noch verletzt werden. Die längst überfällige Aufnahme von Kinderrechten in unsere Verfassung wäre ein wichtiger Schritt dahin, dass die Interessen und das Wohl von Kindern bei staatlichem Handeln endlich mehr Gewicht erhalten und von der Politik in den Mittelpunkt gerückt werden müssen.
„Kinder sind das höchste Gut und die Zukunft einer Gesellschaft. Ihr Wohlergehen sollte Richtschnur allen politischen Handelns sein. Daher braucht Deutschland endlich Kinderrechte mit Verfassungsrang“, erklärt Dr. Birgit Lambertz, stellv. Vorstandsvorsitzende des deutschen Kinderdorfvereins.

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