Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat für die Dauer von in der Regel fünf Jahren bestellt. Ihm gehören derzeit drei hauptamtliche Mitglieder an die Geschäftsbereiche Einrichtungen, Regionen, Pädagogik, Repräsentanz und Advocacy beziehungsweise Finanzen, Vermögensmanagement und Internationale Programme, Personal und Pädagogik beziehungsweise Personal, Marketing, interne und externe Kommunikation und Digitalisierung leiten. Satzungsgemäß besteht der Vorstand aus einer vom Aufsichtsrat bestimmten Anzahl an natürlichen Personen, jedoch mindestens drei, die hauptamtlich tätig sind. Der Vorstand leitet den Verein und führt die Geschäfte des Vereins nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung sowie unter Beachtung der vom Aufsichtsrat für den Vorstand erlassenen Geschäftsordnung. Der Vorstand ist verantwortlich und zuständig für die fachliche und wirtschaftliche Entwicklung des Vereins. Er trägt die Verantwortung für das operative Geschäft des Vereins, leitet die Geschäftsstelle und vertritt den Verein in der Öffentlichkeit.