Diese Maßnahmen zum verbesserten Kinderschutz wurden seit 2010 umgesetzt
SOS-Kinderdorf reagierte auf die Ergebnisse der selbst in Auftrag gegebenen Erhebung bereits 2010 mit einer umfassenden Weiterentwicklung seiner pädagogischen Konzepte durch die pädagogische Fachabteilung sowie Vertreter*innen aus der Praxis. Im Fokus standen dabei verschiedene Aspekte des Kinderschutzes.
Die Ergebnisse mündeten in verschiedene Standards:
- Etablierung der Interne Anlauf- und Meldestelle (IAMst)
- Überarbeitung und Implementierung der SOS-Leitlinie „Verbindliche Verfahrenswege bei Grenzüberschreitung“
- Überarbeitung und Etablierung und des Rahmenkonzept Kinderdorffamilie mit grundlegenden Aussagen zu Werten, Haltung, Selbstverständnis etc.
- Erarbeitung und Umsetzung der SOS-Leitlinie Beschwerde- und Anregungsmanagement zur Wahrung der Kinderrechte
- Erstellung der sog. „SEXperten-Box“ – eine Sammlung von Materialien und Handreichungen zur Bearbeitung des Themas einer gesunden sexuellen Entwicklung für die pädagogische Praxis
Im Sinne des Handlungsprinzips der Beteiligung wurden sog. Beteiligungs-Mentoren in den Einrichtungen etabliert und die Wahl von Vertrauenspersonen, Kinderparlamenten etc. in den Einrichtungen befördert.
Zudem wurde und wird das Thema Kinderrechte und Kinderschutz in zahlreichen internen Veranstaltungen mit Mitarbeitenden bearbeitet. Ferner sind diese Inhalte auch in den sos-internen Fortbildungen immer wieder Thema bis hin zum expliziten Webinar „Kinderschutz“, welches alle Mitarbeiter*innen verpflichtend absolvieren müssen.
Es wurde außerdem ein Passus in die Allg. Arbeitsbedingungen von SOS aufgenommen, die den Arbeitsverträgen aller Mitarbeitenden zugrunde liegen.