Hero Image
Ihren letzten Willen wahren: eine verantwortungsvolle Aufgabe
Hendrik Biel berät bei SOS-Kinderdorf dazu, wie man über das eigene Leben hinaus Gutes bewirken kann. Im Interview spricht er unter anderem über die Besonderheiten bei der Beratung zum Thema Nachlass und erklärt, auf was man bei der Testamentserstellung achten sollte.

Was ist Ihre Aufgabe beim SOS-Kinderdorf e.V.?

Ich bin Ansprechpartner für alle, die darüber nachdenken, den SOS-Kinderdorf e.V. in ihrem Testament zu bedenken. Dabei beantworte ich Fragen rund um die Nachlassabwicklung, aber auch zur generellen Arbeit vom SOS-Kinderdorf e.V.

Mein Team und ich beraten zu den juristischen Grundlagen bei der Testamentsgestaltung, verweisen aber bei komplexeren Fragen an einen Rechtsanwalt für Erbrecht. Außerdem organisieren wir Informationsveranstaltungen, bei denen ein externer Rechtsanwalt einen ersten Einblick ins Erbrecht gibt. Gleichzeitig können die Teilnehmenden die Arbeit des Vereins in den jeweiligen Einrichtungen vor Ort kennenlernen.

Was ist das Besondere an der Beratung zum Thema Nachlass?

Es ist immer wieder aufs Neue spannend, so viele unterschiedliche Charaktere und deren Geschichten sowie Beweggründe kennenzulernen. Außerdem habe ich das Glück, für die Erbrechtsveranstaltungen viele Einrichtungen besuchen zu können. Die Angebote und das große Engagement der Kolleginnen und Kollegen vor Ort hautnah zu erleben, motiviert und inspiriert mich jeden Tag – vor allem in der Beratung. Denn ich kann den Menschen aus persönlicher Überzeugung vermitteln, dass ihr Nachlass dort ankommt, wo Hilfe benötigt wird.

Wer nimmt Kontakt zu Ihnen auf?

Menschen, die durch ihren letzten Willen etwas Gutes hinterlassen möchten und sich der Arbeit des SOS-Kinderdorf e.V. verbunden fühlen.

Was muss man bei der Testamentserstellung beachten?

Ein Testament zu schreiben ist grundsätzlich sehr einfach. Es kann in den eigenen vier Wänden handschriftlich verfasst werden, ohne fachkundige Beratung und ohne Vorlagen. Oft haben Menschen aber besondere Wünsche oder formulieren ihr Testament so, dass es missverstanden werden kann. Deshalb ist es sicherer, wenn ein Jurist den fertigen Entwurf noch einmal prüft.

Was sollte man bei der Testamentsgestaltung nicht vergessen?

Ein wichtiger Schritt ist die Hinterlegung des Testaments beim Nachlassgericht. So ist sichergestellt, dass der letzte Wille unverfälscht zur Geltung kommt. Außerdem raten wir dazu, eine vertraute Person oder den Erben mit einer sogenannten (postmortalen) Vorab-Vollmacht auszustatten. Damit können die dringlichsten Angelegenheiten schon vor der Testamentseröffnung erledigt werden, denn bis dahin vergehen oft mehrere Wochen.

Wie kann ich den SOS-Kinderdorf e.V. in meinem Testament bedenken?

Der SOS-Kinderdorf e.V. kann als Erbe (allein oder in einer Erbengemeinschaft) oder als Vermächtnisnehmer eingesetzt werden. Als Erben übernehmen wir als Rechtsnachfolger die gesamte Nachlassabwicklung wie die Kündigung von Verträgen oder die Auflösung der Wohnung. Als Vermächtnisnehmer werden wir mit einem bestimmten Geldbetrag oder einer Immobilie bedacht. Hier entstehen dem Verein keine weiteren Verpflichtungen, ein Vermächtnis kommt sozusagen einer Schenkung gleich.

Gab es eine Situation in der Beratung, die Sie besonders bewegt hat?

Die Großzügigkeit der Menschen, die den SOS-Kinderdorf e.V. in ihrem Testament bedenken, beeindruckt mich immer wieder. Es besteht ein großes Vertrauen in den Verein und in seine Arbeit. Und jeder Mensch, jede Geschichte ist so individuell, dass es für mich sehr spannend ist, alle Interessen in Einklang zu bringen. Neben dem persönlichen Bedürfnis, alle Hinterbliebenen abzusichern, gibt es immer auch den großen Wunsch, etwas Gutes zu bewirken­ ­– über das eigene Leben hinaus. Ich freue mich jedes Mal, wenn wir gemeinsam eine Lösung finden und dann das erleichternde Gefühl entsteht, alles geregelt und für die Zukunft bestens vorgesorgt zu haben.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

88607_Nachlass_Team_F_Ausschnitt_02_QF.jpg

Ihr Nachlass-Team

Renatastraße 77
80639 München

Telefon:

089/12606-550
testament@sos-kinderdorf.de
Wir beraten Sie gerne in unserer telefonischen Sprechstunde
Montag bis Donnerstag: 14 bis 16 Uhr

Ich spende