Sozialraumorientierung auf dem Prüfstand

Rechtliche und sozialpädagogische Bewertungen zu einem Reformprojekt in der Jugendhilfe
Sozialpädagogisches Institut (Hrsg.)
2001
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Dokumentation 1 der SPI-Schriftenreihe

ISSN: 2569-4812

ISSN (online): 2569-4820

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Welche Chancen bietet die Sozialraumorientierung und wie ist sie fachlich zu bewerten?
Eine wachsende Zahl von Kommunen erprobt je nach lokalen Gegebenheiten unterschiedliche Sozialraummodelle in der Kinder-und Jugendhilfe. Diese Modelle unterscheiden sich vor allem in der Ausgestaltung der Erziehungshilfen, der Art der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Trägern und in der Finanzierung. In jedem Fall aber stellt sich die Frage, inwiefern die vorrangige Orientierung fachlichen Handelns an den Gegebenheiten eines Sozialraumes mit den Vorgaben des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) zu vereinbaren ist. Um dieser Frage nachzugehen, haben die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) und der SOS-Kinderdorfverein bei Prof. Dr. Johannes Münder ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten wurde am 21. Mai 2001 auf der Tagung "Sozialraumorientierung in der Jugendhilfe auf dem Prüfstand – Rechtliche Bewertungen zu einem sozialpädagogischen Reformprojekt" zur Diskussion gestellt. Fachkundige Referenten waren eingeladen, ihre Einschätzungen dazu abzugeben.
In der Theorie wird kaum kritisiert, wenn zielgruppenübergreifend gearbeitet wird, wenn unterschiedliche Leistungsbereiche, wie etwa die Jugendhilfe und die Wohnungshilfe, zusammenwirken oder Träger ihre Angebote in einer Region miteinander abstimmen. Die Diskussion um Sozialraumorientierung verschärft sich allerdings, wenn es um organisatorische und finanzielle Veränderungen in der Kinder- und Jugendhilfe geht.
Maßstab jedes sozialräumlichen Handelns muss die fachliche Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung sein mit dem Ziel, die Situation von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien zu verbessern. Mit sozialräumlichen Konzepten Sparmaßnahmen zu begründen, ohne die fachlichen Implikationen der Ansätze zu berücksichtigen, wäre fatal – das wäre halbierte Sozialraumorientierung.
Johannes Münder 
Sozialraumorientierung und das Kinder- und Jugendhilferecht. Rechtsgutachten im Auftrag von IGfH und SOS-Kinderdorf e.V.

Wolfgang Hinte 
Sozialraumorientierung und das Kinder- und Jugendhilferecht – ein Kommentar aus sozialpädagogischer Sicht

Hubertus Schröer 
Sozialraumorientierung und das Kinder- und Jugendhilferecht – ein Kommentar aus der Umsetzungsperspektive einer Kommune

Reinhard Wiesner 
Sozialraumorientierung und das Kinder- und Jugendhilferecht – ein Kommentar aus der Sicht des Bundesgesetzgebers

Burkhard Hintzsche 
Sozialraumorientierung und das Kinder- und Jugendhilferecht –
ein Kommentar aus der Sicht eines kommunalen Spitzenverbandes

Bernd Hemker 
Sozialraumorientierung und das Kinder- und Jugendhilferecht – ein Kommentar aus der Sicht eines Wohlfahrtsverbandes

Peter Schmid 
Sozialraumorientierung und das Kinder- und Jugendhilferecht – ein Kommentar aus der Sicht eines freien Trägers
Bernd Hemker
Jahrgang 1952, Sozialarbeiter grad., Supervisor (DGSv), Referent für Erziehungshilfen beim PARITÄTischen Nordrheinwestfalen, Wuppertal. (Stand der Veröffentlichung 2001)
Prof. Dr. Wolfgang Hinte
Jahrgang 1952, Diplompädagoge. Geschäftsführender Leiter des Instituts für Stadtteilbezogene Soziale Arbeit und Beratung (ISSAB) der Universität Essen; langjährige Beratungs- und Seminarpraxis sowie Organisationsentwicklung und Personalqualifizierung im sozialen und pädagogischen Bereich bei öffentlichen und freien Trägern; zahlreiche Veröffentlichungen zu Verwaltungsreform, Sozialraumbezug in der kommunalen Sozialpolitik sowie Lern- und Qualifizierungsprozessen in Aus- und Fortbildung. Das ISSAB fungiert als Träger in einer engen Kooperation mit der Stadt Essen für Stadtteil- und Gemeinwesenarbeitsprojekte, berät Kommunen bei Organisationsentwicklungsprozessen im Rahmen lebensweltbezogener Dienste und qualifiziert Professionelle bei kommunalen und freien Trägern für personenbezogene Tätigkeiten in der Jugendhilfe. (Stand der Veröffentlichung 2002)
Burkhard Hintzsche
Jahrgang 1965, Diplom-Verwaltungswissenschaftler, Referent für Kinder- und Jugendhilfe beim Deutschen Städtetag, Köln. (Stand der Veröffentlichung 2001)
Prof. Dr. jur. Johannes Münder
Jahrgang 1944, Jurist, nach Tätigkeiten am Zentrum für interdisziplinäre Forschung (Universität Bielefeld) Stationen beim Bundesministerium für Arbeit, an der Fachhochschule Wiesbaden und an der Pädagogischen Hochschule Berlin; von 1980 bis 2010 Professor an der Technischen Universität Berlin, Lehrstuhl für Sozialrecht und Zivilrecht, seit 1.4.2011 emeritiert; Vorstandsvorsitzender des SOS-Kinderdorf e.V. (Stand der Veröffentlichung 2012) 
Peter Schmid
Jahrgang 1947, Diplompädagoge, Leiter der Martin-Bonhoeffer-Häuser in Tübingen. (Stand der Veröffentlichung 2001)
Dr. jur. Hubertus Schröer
Jahrgang 1945, Jurist, ehemaliger Leiter des Stadtjugendamtes München; Geschäftsführer des Institutes Interkulturelle Qualitätsentwicklung München. Arbeitsschwerpunkte: Kinder- und Jugendhilfe, Organisations- und Personalentwicklung, Qualitätsentwicklung, Migration und Integration, Interkulturelle Arbeit. (Stand der Veröffentlichung 2007)
Prof. Dr. jur. Dr. rer. soc. h. c. Reinhard Wiesner
Jahrgang 1945, Jurist, Ministerialrat, Leiter des Referates Kinder- und Jugendhilferecht im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Berlin/Bonn, Honorarprofessor an der Freien Universität Berlin; Herausgeber eines Kommentars zum SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe – und Mitherausgeber des Zentralblattes für Jugendrecht; zahlreiche Veröffentlichungen zum Kinder- und Jugendhilferecht und zum Kindschaftsrecht. (Stand der Veröffentlichung 2005)
2007 - Sozialpädagogisches Institut (Hrsg.)

Wohin steuert die stationäre Erziehungshilfe?


2000 - Sozialpädagogisches Institut (Hrsg.)

Hilfeplanung


2004 - Sozialpädagogisches Institut (Hrsg.)

Herkunftsfamilien in der Kinder- und Jugendhilfe