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Frühförderung

Frühzeitige Hilfe und Unterstützung bei der Entwicklung von Kleinkindern

Das Angebot der Frühförderung richtet sich an Familien mit Kindern, die zwischen Geburt und Schuleintritt Auffälligkeiten in ihrer Entwicklung zeigen oder bei denen eine körperliche oder geistige Behinderung festgestellt wurde. Zu den Auffälligkeiten können Entwicklungsdefizite zählen, Teilleistungsstörungen, motorische oder sprachliche Entwicklungsverzögerungen, Verhaltensauffälligkeiten, Konzentrationsstörungen und Integrationsschwierigkeiten im sozialen Umfeld.

SOS-Frühförderung

Auf die individuellen Erfordernisse ausgerichtet

Auf der Grundlage der Eingangsdiagnostik erfolgt eine individuelle Förderplanung, die in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben wird. Art, Umfang und Intensität der Förderung orientiert sich dabei an den Erfordernissen des einzelnen Kindes und dessen Familie. Ebenso gibt es in einzelnen Frühförderstellen des SOS-Kinderdorfvereins zusätzliche Beratungsangebote, wie beispielsweise Beratung für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern oder Nachsorge für früh- und risikogeborene Kinder. Jede SOS-Frühförderstelle bietet darüber hinaus offene Angebote wie Familientreffs, integrative Spielgruppen, Seminarangebote oder einen Cafébetrieb an.

Interdisziplinäre Kompetenzen ermöglichen optimale Hilfe

Ein interdisziplinäres Team aus pädagogisch-psychologischen, medizinischen und medizinisch-therapeutischen Fachkräften steht in den SOS-Frühförderstellen für die Diagnostik, Beratung, Förderung und Therapie des einzelnen Kindes und seiner Familie zur Verfügung. Neben dieser interdisziplinären Frühförderung leisten die Mitarbeiter/-innen der SOS-Frühförderstellen in kooperierenden Kindertageseinrichtungen die Aufgaben eines Fachdiensts vor Ort. Die SOS-Frühförderstellen setzen bei ihrer Arbeit nicht nur auf eigene Ressourcen, sondern verbinden diese je nach Bedarf mit externen Kooperationspartnern und anderen Institutionen. So gelingt eine feste Verankerung dieses Angebots im jeweiligen Sozial- und Gemeinwesen.
Frühfördermaßnahmen sind in der Regel kostenfrei und werden vom Kinderarzt verordnet. Die Kosten trägt auf Antrag der Eltern der Sozialhilfeträger (für heilpädagogische Maßnahmen) oder die Krankenkasse (für medizinisch-therapeutische Maßnahmen), bei der das Kind versichert ist.