Die intensive, zusätzlich zu einer vollstationären Hilfe beauftragte Arbeit mit dem Herkunftssystem hat zum Ziel, durch Beratung und Unterstützung die Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie so weit zu verbessern, dass die Eltern ihr Kind zukünftig wieder selbst versorgen, fördern und erziehen können.
Die Erziehungskompetenzen der Eltern sollen erweitert und gestärkt werden, um die Bedingungen für eine Rückführung in die Herkunftsfamilie zu schaffen.
Für dieses Angebot besteht eine eigenständige Leistungs- und Entgeltvereinbarung auf der Grundlage von § 27 Abs. 2 SGB VIII in Verbindung mit §§ 34, 35a SGB VIII.