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Begleitung in die Selbständigkeit

Betreutes Jugendwohnen

Das SOS-Kinderdorf Bremen begleitet junge Menschen ab 16 Jahren, die weder einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung in einer Wohngruppe bedürfen noch vollkommen selbständig in einer eigenen Wohnung leben können, im Rahmen des Betreuten Jugendwohnens (BJW).
Die jungen Menschen haben zuvor entweder im eigenen Elternhaus, einer Pflegefamilie oder in einer Wohngruppe gelebt. Nun wohnen sie entweder in ihrer selbst angemieteten Wohnung oder in einer Wohnung des SOS-Kinderdorfes Bremen.
Unsere pädagogischen Fachkräfte leisten Hilfe zur Selbsthilfe, fördern selbständige Problemlösungen und entwickeln mit den jungen Menschen realistische Zukunftsperspektiven.
Je nach Hilfebedarf gibt es vier verschiedene Leistungsumfänge, die sich durch die für die Begleitung zur Verfügung stehenden Stunden unterscheiden. Die Festlegung findet im Rahmen der Hilfeplanung mit dem Jugendamt statt.

Betreutes Jugendwohnen in SOS-Wohnungen

Wenn der junge Mensch nicht in einer selbst angemieteten Wohnung lebt, dann kann das Betreute Jugendwohnen in SOS-eigenen Wohnungen umgesetzt werden.

Auf einen Blick

  • Betreutes Jugendwohnen (BJW) gemäß § 34, 41 SGB VIII
  • Betreuungspauschalen I-IV

SOS-Ambulante Hilfen Bremen

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